
Der Oberbegriff Solaranlagen bezeichnet zwei verschiedene Verfahren zur Nutzung der Solarenergie. Zum einen handelt es sich um die staatliche Förderung der Installation Thermischer Solaranlagen, zum anderen umfasst dieser Oberbegriff Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung aus der Sonne. Beide Verfahren erhalten eine staatliche Förderung von Solaranlagen, jedoch in einer unterschiedlichen Ausprägung.
Thermische Solaranlagen dienen zur Erwärmung von Brauch- und Trinkwasser durch Sonnenlicht. Das auf diese Weise erwärmte Wasser gelangt ins Leitungsnetz des Hauses und kann auch zur Heizungsunterstützung verwendet werden. Eine Thermische Solaranlage besteht aus Solarkollektoren sowie einem Speicher, in dem das erwärmte Wasser aufbewahrt wird. Da die Investitionskosten für Thermische Solaranlagen relativ niedrig sind, erfolgt auch die Förderung von Solaranlagen hier in einem geringeren Umfang. Das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle BAFA gewährt einen Zuschuss, der von der Größe der Thermischen Solaranlage abhängig ist. Darüber hinaus bewilligt die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW zinsgünstige Darlehen und einige Bundesländer und Kommunen gewähren zusätzliche Zuschüsse.
Wesentlich aufwändiger und teurer ist die Installation einer Photovoltaikanlage, die dazu dient, Solarstrom zu erzeugen. Photovoltaikanlagen werden an das öffentliche Stromnetz angeschlossen und speisen dort den erzeugten Solarstrom ein. Sie dienen nur in seltenen Fällen dazu, als Insellösung den Strom für den direkten Verbrauch im Haus zu erzeugen. In diesem Fall fällt die Förderung deutlich niedriger aus. Eine ausreichende Wirtschaftlichkeit ist nur gegeben, wenn Solarmodule in großer Anzahl installiert werden. Mit Hilfe eines Wechselrichters wird der Gleichstrom aus den Solarmodulen in Wechselstrom umgewandelt und in das allgemeine Stromnetz eingespeist. Die Förderung von Solaranlagen besteht für netzgebundene Photovoltaikanlagen aus der Einspeisevergütung, die im Erneuerbare Energien Gesetz langfristig festgeschrieben ist. Die Einspeisevergütung ist höher, als die Kosten für den Strombezug, so dass dadurch eine gewisse Bezuschussung erfolgt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gewährt für die Errichtung von Photovoltaikanlagen langfristige, zinsgünstige Darlehen. Eine zusätzliche Förderung von Solaranlagen speziell für Handels- und Handwerksbetriebe sowie Unternehmen und Dienstleistungsfirmen ist durch das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm möglich.
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